Ombudsperson
Gemäß den Regeln der Max-Planck-Gesellschaft wählen die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen des Instituts alle drei Jahre eine neutrale, qualifizierte und persönlich integre Ombudsperson zur Beratung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und als Ansprechpartner*in in entsprechenden Konfliktfällen.
Die Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in der Max-Planck-Gesellschaft wurden vom Wissenschaftlichen Rat verabschiedet und vom Senat beschlossen. Ihr Inhalt fasst weitgehend das bereits vorher geltende Selbstverständnis der Wissenschaft zusammen. Der Wettbewerb um beste und schnellste Ergebnisse und um Forschungsmittel machte indes eine festere Grundlage notwendig, die Fairness und Verbindlichkeit gewährleisten sollte.
Die Regeln umfassen die Prinzipien des wissenschaftlichen Arbeitens. Es geht um Methoden, um Rechte und Pflichten bei Veröffentlichungen, um mögliche Interessenkonflikte, um Ausbildung und Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses und in Artikel 9 schließlich um das Ombudswesen. Heute sind diese Regeln Bestandteil der Arbeitsverträge in der MPG und ihre Hauptaufgabe ist es, den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Orientierung zu geben. Sie gehören zum Handwerkszeug der wissenschaftlichen Grundausbildung und machen die Prinzipien wissenschaftlicher Arbeit von Beginn an transparent. Bei Konfliktfällen bilden sie ein verlässliches Fundament.
Zur Ombudsperson der Bibliotheca Hertziana wurde am 17. Mai 2024 Dr. Mirjam Neusius in der Stichwahl für die Amtszeit von drei Jahren bis 2027 gewählt.
Siehe auch: